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Können wir Ihnen eine Frage beantworten?

Holen Sie mein Fahrzeug ab, wenn es nicht läuft?  

Unsere erste Frage ist immer: Sind Sie Mitglied im ADAC? Wenn ja vereinbaren Sie mit uns einen Werkstattermin und lassen das Fahrzeug vom ADAC anliefern. 

Wenn nein vereinbaren Sie mit uns gerne einen Abholtermin. Kosten nach Aufwand und Fahrstrecke.  

MOPED-FÜHRERSCHEIN AB 15

Nach dem Bundeskabinett und dem Bundesrat hatte im Oktober 2019 auch der Bundestag auf Initiative des Verkehrsministers einer generellen Absenkung des Einstiegsalters von 16 auf 15 für den Moped-Führerschein zugestimmt. Ein neues Gesetz erlaubt das künftig in allen Bundesländern.

Quelle: Uli Baumann, Michael Schümann, Jens Kratschmar 12.07.2021Motorrad Online

Seit 2013 können Jugendliche in den östlichen Bundesländern die Führerscheinklasse AM (Roller und Kleinkrafträder bis 50 Kubik, max. 45 km/h) schon ab 15 statt ab 16 Jahren erwerben.

Neues Gesetz schafft Klarheit

Um in diesen Grenzfällen Klarheit zu schaffen, legte das Bundesverkehrsministerium einen Gesetzentwurf vor, der das Fahren mit 15 bundesweit einheitlich regeln soll. Diesem stimmte am 28. Mai 2021 der Bundesrat zu. Demnach können Jugendliche nun in allen Bundesländern schon mit 15 einen Führerschein der Klasse AM erwerben und damit bis zu ihrem 16. Geburtstag bundesweit legal fahren. Das gilt allerdings nur in den deutschen Bundesländern, im europäischen Ausland ist die Fahrt mit der geänderten Schlüsselnummer 195 nicht gestattet.

Führerscheinverordnung -  Aufstieg in die 125er Klasse 

Information zur neuen Regelung: 125er fahren mit Autoführerschein:
Voraussetzungen:
Mindestalter 25 Jahre
5 Jahre im Besitz des Autoführerscheins
Fahrschule: 5 Theoriestunden - 5 Praxisstunden je 90 Minuten - ohne Prüfung

Kosten ab € 800,00


Führerscheinklassen:  

https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/StV/Strassenverkehr/fahrerlaubnisklassen-uebersicht.html

Gibt es eine  Winterreifenpflicht?

Quelle ADAC 

Infos des ADAC finden Sie hier!

2Takter oder 4Takter - was soll ich kaufen?

Ende 2020 wird die Produktion der meisten 2Takter eingestellt, weil sie den EUR Abgasnormen nicht mehr genügen.

Aber grundsätzlich kann man sagen:

2Takter sind abzugsstark, tanken Öl und Benzin gemischt oder in 2 Tanks getrennt, sind die klassische Antriebsform der 50er und machen auch den bekannten Roller Sound. 

4Takter sind leise, tanken nur Benzin, sind sparsamer im Verbrauch ( meist weit unter 3 ltr./100km) und damit insgesamt ökologischer. Bei längeren Standzeiten springen sie besser an.  

Gibt es Kindersitze und brauche ich einen?

Kinder ab 7 Jahren dürfen als Beifahrer mit. Sie sollen die Fussrasten des Fahrzeugs erreichen. Sind die Kinder noch klein, empfehlen wir den Kindersitz:  

Was ist E10 Sprit?

E10/ 95 Oktan Sprit enthält 10% Ethanol.  

95/98 Oktan Sprit 5%.

Alle sind bleifrei.  

Fahrzeuge müssen für E10 Sprit ausgelegt sein, damit keine Korrosion im Motor stattfindet. 

Fast alle Fahrzeuge ab BJ 2000 dürfen E10 fahren.  

Wie hoch soll der Luftdruck bei meinem 50/125 ccm Roller sein?

Mit einem Luftdruck von  vorn 2,0 bar  und hinten 2,5 bar  liegen Sie erstmal richtig.  

Genau steht es in der Bedienungsanleitung.  

Hat mein Roller einen KFZ Brief?

50er und 125er haben keinen KFZ Brief, sondern eine Betriebserlaubnis ( Postkartengrösse) oder ein COC Papier (A4) - Certificate of Conformity   

Papiere verloren - was tun?

Wir können Zweitschriften von Betriebserlaubnis oder das COC Papier für Piaggio/Vespa/Aprilia/Gilera/Derbi besorgen. 

Dazu brauchen wir die Fahrgestellnummer (FIN) und Bezeichnung des Fahrzeugs, abgeschrieben vom Fahrzeug oder vom Versicherungsschein,möglichst ein Foto vom Typenschild. 

Kosten ca. € 130,00 inkl. der Abfrage beim KBA ( die Abfrage bei der Polizei wird nicht mehr akzeptiert), Ersatzpapieren und Porto

Wenn Sie bereits eine Unbedenklichkeitsbescheinigung haben darf sie nicht älter als 1 Woche sein. 

Wie kann ich bezahlen?

Wir akzeptieren Bargeld oder EC Karten - keine Kreditkarten

Was mache ich mit meiner Batterie im Winter?

Ausbauen und frostfrei lagern. Vor der Stilllegung im Winter und vor Inbetriebnahme im Frühjahr oder am besten monatlich aufladen. 

Wir verkaufen Ladegeräte ab € 23,90, die die Ladung prüfen und erhalten. 

Wir bauen Komfortanschlüsse ein. 

Wir laden auch gerne Batterien auf, die Sie uns vorbeibringen. Dauert etwa 12 STD. 

Kann ich mein Fahrzeug bei Ihnen überwintern?

Ja, gerne, melden Sie sich am besten schon im Oktober an, die Plätze sind begrenzt.

Bekomme ich einen Ausfuhrschein?

So geht die Mehrwertsteuerrückerstattung gekaufter Ware + Dienstleistungen:

Ersatzteile zum Anbau an ein Fahrzeug sind von der Mwst. Rückerstattung ausgeschlossen. Das regelt § 6 UstG, z. B. Bremsbeläge, Ölfilter, Koffer etc, die mitgenommen werden. 

Alles was man "anziehen " kann bekommt einen Ausfuhrschein. z.B. Helme, Jacken, Handschuhe, Nierengurte

Ein Ausfuhrschein ist möglich bei allen Reparaturen, auch bei Verschleißteilen, bei denen das FZ zum Zwecke der Reparatur eingeführt wird (Termin oder Kostenvoranschlag notwendig).Die benötigten Teile müssen fest mit dem FZ verbunden werden.( abklipsbare Navis: nein)

Ausgeschlossen sind reine Ölwechsel als Ausnahme

Wenn das FZ massgeblich verändert wird, z.B.Motortuning, muss dies vorab beim deutschen Zoll angemeldet werden.

Inspektionen und andere Reparaturen können gleichzeitig erfolgen, 2 Aufträge sind nur notwendig wenn netto sfr 300,00 überschritten werden, wg der Zollfreigrenze. Dann müssen die Reparaturen aber auch an 2 unterschiedlichen Tagen erfolgen. 

Ist das FZ auf der Durchreise oder hat hier einen Unfall gilt die Regel: Material über 50 % des Rechnungsbetrages ist eine Warenlieferung und MWST pflichtig.    

( Stand 11/18 Hr. Ludescher) 

Grenzübertritt mit dem Motorrad oder Roller aus der Schweiz:

Reparatur/ Sportveranstaltung/Urlaub

Quelle: Zeitschrift Bike + Business 12.10.2018:

Anfang Juni berichteten wir online über die Erfahrung zweier Schweizer, die mit ihren Rennmotorrädern zum Hockenheimring wollten und in eine Zollkontrolle gerieten. Da sie versäumt hatten die Bikes an der Grenze zu deklarieren, mussten sie nicht nur 3.200 Euro entrichten, sondern sich auch mit einem Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung auseinandersetzen. Etliche Nachfragen zu dem Artikel, bei denen Ansichten über das „wie“, das „ob“ oder „ob nicht“ auseinandergingen, haben uns dazu bewegt, das Thema nochmals eingehender zu beleuchten. 

Zur vorübergehenden Verwendung eingeführte Fahrzeuge müssen angemeldet werden

Wer außerhalb der EU in einem sogenannten Drittland (z.B. der Schweiz) wohnt und ein Fahrzeug in das Gebiet der EU einführt, muss dieses beim Grenzübertritt grundsätzlich beim Zoll anmelden. Wie dies zu geschehen hat, hängt davon ab, ob das Fahrzeug zum Straßenverkehr zugelassen ist oder nicht.

Bei zugelassenen Fahrzeugen genügt der Grenzübertritt

Bei zum Straßenverkehr zugelassen und nur vorübergehend, z.B. für die Dauer des Urlaubs oder den Wochenendausflug eingeführten Fahrzeugen, ist lediglich das Behördendeutsch kompliziert. Die Anmeldung als solche ist einfach und lässt sich quasi „im Vorbeifahren“, durch eine „als Zollanmeldung geltende Handlung“ erledigen. Dazu ist nicht einmal ein Aussteigen erforderlich.

Wer sein Bike z.B. z.B. auf einem Anhänger oder der Ladefläche eines Pickups in die EU-transportiert, erledigt dies durch das einfache Passieren der Zollstelle.

Im Detail kann dies in Artikel 141 Abs. 1 i.V.m. Artikel 139 Abs. 1 und 136 Abs. 1 lit. a UZK-DA („Delegated Act“ - Delegierte Verordnung (EU) 2015/2446 der Kommission vom 28. Juli 2015 zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 952/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates mit Einzelheiten zur Präzisierung von Bestimmungen des Zollkodex der Union) nachgelesen werden.

Nicht zugelassene Fahrzeuge erfordern Mehraufwand

Nicht zugelassene Fahrzeuge erfordern ein etwas aufwändigeres Verfahren. Gemäß Artikel 136 Abs. 1 lit. b UZK-DA sind persönliche Gebrauchsgegenstände und zu Sportzwecken verwendete Waren, die von Reisenden eingeführt werden (Artikel 219 lit. b UZK-DA) mündlich anzumelden. Wer das tut, ist auf der sicheren Seite. Allerdings ist es – insbesondere bei einer etwaigen späteren Kontrolle - hilfreich, wenn nachgewiesen werden kann, dass das Fahrzeug auch tatsächlich zu Sportzwecken, z.B. auf einer Rennstrecke oder einem Trainingsgelände genutzt werden soll. Dies kann beispielsweise anhand von Buchungsbelegen der Rennstrecke, Ausschreibungsunterlagen der sportlichen Veranstaltung oder ähnlichen Dokumenten erfolgen.

Zusammenfassung

Wer aus einem Nicht-EU-Mitgliedsstaat nach Deutschland einreist und nicht zugelassenes Fahrzeuge auf dem Hänger oder im Transporter transportiert, sollte die Grenze nicht kommentarlos passieren. Um teure zoll- und ggf. sogar strafrechtliche Konsequenzen zu vermeiden, ist der deutsche Zoll an der Grenze mindestens mündlich über den Verwendungszweck des Fahrzeugs zu informieren. Die Ausführungen gelten nur für den privaten Transport. Wenn ein gewerblicher Frachtführer den Transport erledigt, sind die schriftliche Anmeldung sowie die Hinterlegung einer Sicherheitsleistung unumgänglich; es sei denn man verfügt über ein sogenanntes Carnet ATA. Der Vollständigkeit halber soll hier darauf hingewiesen werden, dass - auch bei der Wiedereinreise in das Herkunftsland -zollrechtlich besondere Vorschriften und Regeln zu beachten sein können. Diese sind aber nicht Thema dieses Artikels.

Unser Autor ist Rechtsanwalt Dr. Wolf-Henning Hammer, Kanzlei Voigt Rechtsanwalts GmbH, Dortmund.

>>> Wenn Sie also z.B. einen Reparaturtermin bei uns haben müssen sie bei Grenzübertritt nach Deutschland die Reparatur beim deutschen Zoll anmelden. Wenn Sie das FZ nach erfolgter Reparatur abholen, melden Sie dies beim Schweizer Zoll. Dies ist unabhängig von der Höhe der Reparaturrechnung und der Rückerstattungsfähigkeit der Mwst. 


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